Infocenter des Landratsamtes Bad Tölz Wolfratshausen - Bild vom neuen Wappen des Landkreises sowie ein Bild von Aktenmappen

Landratsamt erinnert Unternehmen nachdrücklich an Canyoning-Verbot im Landkreis

 

Mit Nachdruck hat das Landratsamt Bad Tölz dieser Tage ein in Lenggries ansässiges Unternehmen darauf hingewiesen, dass Canyoning-Touren im Landkreis Bad Tölz- Wolfratshausen nicht erlaubt sind. Die Durchführung solcher Touren verstößt gegen geltendes Recht.

Mehrere Personen hatten vor kurzem das Landratsamt darauf hingewiesen, dass in der letzten Zeit von einem Lenggrieser Unternehmen Canyoning-Touren im Schronbach durchgeführt wurden. Der Schronbach entspringt bei der Reiseralm zwischen Hirschhörndl und Falkenwand und mündet unterhalb des Sylvensteindamms in die Isar.

In seinem Schreiben an den Veranstalter der Touren erinnert das Landratsamt daran, dass es sich beim Canyoning um eine „Tätigkeit der Sportausübung und Freizeitgestaltung“ handelt, die nur an Gewässern oder Gewässerteilen ausgeübt werden darf, an denen es durch das Landratsamt für zulässig erklärt wurde. So schreibt es das Bayerische Wassergesetz vor.

Nachdem eine derartige Widmung der Gewässer im Landkreis Bad Tölz- Wolfratshausen nicht erfolgt ist, verstößt das durchführen von Canyoning-Touren gegen das Bayerische Wassergesetz und ist keinesfalls zulässig. Dies ist auch vollkommen unabhängig davon, ob eine privatrechtliche Zustimmung des Gewässereigentümers vorliegt.

Das Unternehmen wird daher erneut aufgefordert „von Canyoning-Touren im Landkreis abzusehen und gebotene Rücksicht auf die Belange des Naturschutzes zu nehmen“. Gleichzeitig soll sich das Unternehmen an die Werbung auf seiner eigenen Homepage, halten, wonach Canyoning nur südlich der Bayerischen Landesgrenze angeboten wird. Bis 20. September ist das Unternehmen jetzt aufgefordert Stellung zum Schreiben des Landratsamtes zu nehmen. Die Kreisbehörde weist außerdem auf die Möglichkeit eines Bußgeldverfahrens hin. Hier sind Bußgelder bis 50.000,- € möglich.

Ausgehend von diesem Schreiben erinnert die Kreisbehörde generell an die Rechtslage in Sachen Canyoning. So wurde im Sommer 2004 ein Antrag auf Durchführung von Canyoning an sechs Bächen im Landkreis Bad Tölz- Wolfratshausen mit Bescheid abgelehnt. Der Wiederspruch hiergegen wurde im Sommer 2005 von der Regierung von Oberbayern zurückgewiesen. Über eine erhobene Klage auf Zulassung von Canyoning im Landkreis wurde vom Verwaltungsgericht noch nicht entschieden. Bis 01. Oktober muss seitens des Landratsamtes eine Äußerung an die Landesanwaltschaft gesandt werden.

 




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